City Tax für Schulklassenfahrten nach Berlin: Ausnahmeregelung

Du planst eine Klassenfahrt nach Berlin und fragst Dich, wie die neue Übernachtungssteuer Deine Planung beeinflusst? Dieser Artikel erklärt alles Wichtige zur Berliner Übernachtungssteuer, von der Befreiung offizieller Schulklassenfahrten bis hin zu nützlichen Kontakten für weitere Fragen.

Ab dem 1. Januar 2014 wird in Berlin eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % des Netto-Übernachtungspreises für Privatreisende eingeführt. Der Beherbergungsbetrieb ist als Steuerschuldner verantwortlich. Diese Steuer gilt nur für einen zusammenhängenden Zeitraum von maximal 21 Tagen. Geschäftsreisende sind grundsätzlich von dieser lokalen Aufwandsteuer ausgenommen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Die praktische Umsetzung dieser Steuer wirft viele Fragen auf, sowohl für den Beherbergungsbetrieb als auch für den Gast. Der Dehoga Berlin hat angekündigt, Klagen einzureichen, ähnlich wie es bereits in anderen Städten mit ähnlichen Steuern geschehen ist.

Ein erster Erfolg wurde erzielt, indem offizielle Schulklassenfahrten von der City Tax befreit wurden. Die Befreiung erfolgt bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch die Schulen. Ein gemeinsames Gespräch von IHK Berlin, Reisenetz e.V., Dehoga Berlin und dem Bundesverband Deutscher Incoming Unternehmen mit der Senatsverwaltung für Finanzen hat Klarheit bezüglich der rechtlichen Einordnung von offiziellen Schulfahrten geschaffen und die Befreiung offiziell veranlasst.

Die Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen bietet relevante Vordrucke und laufend aktualisierte Informationen zur Auslegung des Gesetzes. Der Dehoga Berlin stellt zusätzliche detaillierte Informationen zur City Tax zur Verfügung, einschließlich Hinweise zur zeitlichen Anwendbarkeit und Einspruchsvorlagen. Vorlagen zur Befreiung für Schulklassen finden Sie auf der Seite des Reisenetz e.V., dem Deutschen Fachverband für Jugendreisen.

Die Übernachtungsteuer in Berlin wird zentral vom Finanzamt Marzahn-Hellersdorf verwaltet.

Die zentrale Rufnummer für Fragen im Zusammenhang mit der Übernachtungsteuer lautet: (030) 9024 26976. Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten.

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